Bis aum 3. Se tember 191 sämtliche haben Reichsdeutschen Bewohner Antwerpens, soweit sie nicht Heeresangehörige sind, an das Meldeamt hierselbst, Börse. Zwölfmonatsstrasse, eine Anmeldung gelangen zu lassen, welche enthält : I.) Vor- und Zuname 2.) Alter (ungefähr) 3.) Gewerbe, 4.) Wohnung (genau). Bei Familien gibt der Familienvorstand die Meldung für sich und seine Angehörigen geschlossen ab ; zu letzteren gehören auch Reichsdeutsche weibliche und solche Reichs¬ deutsche männliche Bedienstete, die sich nicht im wehrpflich¬ tigen Alter befinden. Es empfiehlt sich, die Anmeldung persönlich abzugeben. Die Anmeldung ist auf Quartblatt (20x16 cm) zu schreiben und links ein Rand von 2 cm zu lassen. Antwerpen, den 1. September 1917. Der Gouverneur von ZWEIIL, General der Infanterie.