Alle männlichen Deutschen aus dem Festungsbereich Antwerpen im Alter vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebens¬ jahre, welche noch nicht zu den Waffen einbe¬ rufen sind, einschl. der zum Militärdienst Un¬ tauglichen, haben sich zwecks militärischer Kontrolle im Hofe der KAISERL. KOMMANDANTUR, Canal des Récollets, 21, an folgenden Tagen zu einer Kontrollversammlung zu melden. Buchstabe - am Donnerstag den 4. März 9 Uhr vorm. » Freitag den 5. März 9 Uhr vorm. 8-7 » Sonnabend den 6. März 9 Uhr vorm. U Nichterscheinen wird nach Kriegsrecht bestraft. Antwerpen, den 17. Februar 1915. Der Kommandant, Frhr. von BODENHAUSEN Generalmajor.